Wenn der Flugplan nicht aufgeht
Fluggast-Rechte: Infos & Tipps
Welche Wege stehen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche offen?
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1. Direkte Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft
Nahezu jede Airline bietet auf ihrer Website ein Formular für Reklamationen an. Dort können Sie den Vorfall schildern und relevante Unterlagen wie Buchungsbestätigung, Bordkarte oder Belege hochladen. Die Bearbeitung erfolgt direkt durch die Fluggesellschaft.
2. Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Die söp unterstützt Reisende bei der außergerichtlichen Klärung von Streitfällen mit Verkehrsunternehmen, darunter auch Fluggesellschaften. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei und kann helfen, eine Einigung ohne rechtliche Schritte zu erzielen. Kostenlose Unterstützung finden Sie » hier.
3. Unterstützung durch Passengers Friend
Wer den Aufwand möglichst gering halten möchte, kann Passengers Friend einschalten. Der Anspruch wird zunächst kostenlos geprüft. Besteht Aussicht auf Erfolg, übernimmt Passengers Friend die weitere Durchsetzung inklusive möglicher Anwaltskosten. Im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision in Höhe von 37 % der ausgezahlten Entschädigung einbehalten. Über folgenden Link können Sie Ihren Anspruch auf Erstattung prüfen und auch » direkt einreichen.
4. Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts
Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihres Vertrauens wenden oder einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt beauftragen, der Ihre Ansprüche individuell prüft und durchsetzt.